Sehr geehrte Eltern der Schülerinnen und Schüler der Schillerschule,
am 30. März ist das Fest des Fastenbrechens.
Wenn Sie das Fest des Fastenbrechens feiern und dies in Ihrer Gemeinde nicht am 30.03., sondern am 31. 03. oder 01.04. gefeiert wird, können Sie gerne bei der Klassenlehrkraft eine Beurlaubung beantragen.Eine Beurlaubung ist nur an einem Tag, entweder am 31.03. oder am 01.04., möglich. Beide Tage können nicht beurlaubt werden.
Bitte teilen Sie der Klassenlehrkraft per Mail mit, wenn Sie an einem dieser Tage eine Beurlaubung wünschen.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Aufleger
– Schulleiterin –